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   BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01   

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BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01 (https://dejure.org/2002,23189)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01 (https://dejure.org/2002,23189)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2002 - 24 W (pat) 237/01 (https://dejure.org/2002,23189)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Das aus dem Lateinischen stammende Wort "Ratio" gehört in seiner Bedeutung "Vernunft, Vernunftsgrund" zum allgemeinen deutschen Sprachschatz (vgl Bertelsmann, Die neue deutsche Rechtschreibung, Ausg 1996, S 775; s dort auch "ultima ratio" sowie das Adjektiv "rational" = auf Vernunft beruhend, vernunftmäßig) und ist daher den angesprochenen Verkehrskreisen in seiner Begrifflichkeit ohne weiteres und sofort faßbar (vgl ua BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL; GRUR 1999, 240, 241 STEPHANSKRONE I).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl ua EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma, GRUR 1998, 922, 923 - CANON, BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl ua EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma, GRUR 1998, 922, 923 - CANON, BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Verkehr erfahrungsgemäß gerade den Wortanfängen regelmäßig größere Beachtung schenkt als Endsilben (vgl BGH GRUR 1998, 924, 925 salvent/Salventerol; GRUR 1999, 735, 736 MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Verkehr erfahrungsgemäß gerade den Wortanfängen regelmäßig größere Beachtung schenkt als Endsilben (vgl BGH GRUR 1998, 924, 925 salvent/Salventerol; GRUR 1999, 735, 736 MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Vielmehr sind die diese Rechtsbehauptung stützenden Tatsachen vorzutragen, soweit sie nicht ausnahmsweise amtsbekannt sind (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 139, BPatG GRUR 1997, 840, 842 f Lindora/Linola).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl ua EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma, GRUR 1998, 922, 923 - CANON, BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Das aus dem Lateinischen stammende Wort "Ratio" gehört in seiner Bedeutung "Vernunft, Vernunftsgrund" zum allgemeinen deutschen Sprachschatz (vgl Bertelsmann, Die neue deutsche Rechtschreibung, Ausg 1996, S 775; s dort auch "ultima ratio" sowie das Adjektiv "rational" = auf Vernunft beruhend, vernunftmäßig) und ist daher den angesprochenen Verkehrskreisen in seiner Begrifflichkeit ohne weiteres und sofort faßbar (vgl ua BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL; GRUR 1999, 240, 241 STEPHANSKRONE I).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 237/01
    Mithin wird eine größere Zahl einschlägiger Marken auch benutzt, so daß der Verkehr auf dem betroffenen Produktbereich an das Nebeneinander mehrerer "lax"-Marken gewöhnt ist und deshalb sorgfältiger auf etwaige Unterschiede in den Marken achten wird (vgl BGH GRUR 1967, 246, 248 Vitapur).
  • BPatG, 30.07.2007 - 30 W (pat) 96/05
    v. 13.08.02, Az. 24 W (pat) 237/01 - ratioLax/ Agiolax; jeweils zitiert nach PAVIS-PROMA), wird der Bestandteil "Lax" auch vom Durchschnittverbraucher als warenbeschreibender Gattungshinweis auf "Laxantien" verstanden werden (vgl. auch HABM, Az. R0434/06-2, vom 20.10.06 - IMOLAX/IDROLAX).
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